Wahlärztin.
Als Wahlärztin kann ich Ihnen kurze Wartezeiten ermöglichen und mir ausreichend Zeit für Ihre individuellen Anliegen in ruhiger und wertschätzender Atmosphäre in zentraler Lage nehmen.
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Als Wahlärztin stelle ich Ihnen ein Honorar aus, welches vorerst von Ihnen beglichen wird und anschließend bei Ihrer Krankenversicherung zur Teilrückerstattung eingereicht werden kann. Es wird Ihnen ein Großteil der Leistungen von der Krankenversicherung zurückerstattet.
Gerne informiere ich Sie vorab telefonisch oder schriftlich über die Höhe der Honorarnote.
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Sie benötigen keine ärztliche Überweisung für eine Behandlung in meiner Praxis. Diese kann für die Einreichung der Honorarnote bei der Krankenversicherung hilfreich für die Rückerstattung sein.
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Bitte bringen Sie Ihre eCard in die Praxis mit, wenn Sie eine österreichische Sozialversicherung haben.
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Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir per Email bis zu 48 Stunden vorher abzusagen. Bei fehlender Absage wird das Honorar in Rechnung gestellt (außer in akuten medizinisch begründeten Fällen).